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Was zwischen uns gilt — vollständig, nach Abschnitten.
Fassung 1.0gültig seit 24.08.2026aktuelle Fassung aus Improwe Systems
Diese Bedingungen regeln den entgeltlichen Vertrag über den Improwe Workspace zwischen uns und unseren Vertragskunden. Für die Benutzung der Anwendungen durch einzelne Personen gelten die Nutzungsbedingungen.
Für wen dieses Dokument gilt. Diese Bedingungen regeln den entgeltlichen Vertrag über den improwe workspace zwischen der Improwe Systems GmbH und ihren Vertragskunden. Für die Benutzung der Anwendungen durch einzelne Personen — etwa Mitarbeitende eines Kunden — gelten die Nutzungsbedingungen; jene Personen sind nicht Vertragspartei dieser AGB.
1.1 Anbieterin ist die Improwe Systems GmbH (nachfolgend „Improwe Systems"). Die vollständigen Anbieterangaben stehen im Impressum.
1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Angebot an Verbraucher erfolgt nicht.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Improwe Systems ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4 Vertragsbestandteil sind neben diesen AGB:
2.1 Improwe Systems stellt den improwe workspace als über das Internet nutzbare Software zur Verfügung (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation beim Kunden besteht nicht.
2.2 Der workspace besteht aus einem zentralen Bereich für Identität, Rechte und Abrechnung sowie aus einzeln nutzbaren Anwendungen. Jede Anwendung ist einzeln nutzbar und einzeln buchbar. Eine nicht gebuchte Anwendung ist nicht Vertragsgegenstand.
2.3 Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem gebuchten Paket und den darin vereinbarten Mengen. Wo keine Menge vereinbart ist, ist die Nutzung dieser Position nicht begrenzt.
2.4 Improwe Systems entwickelt den workspace fortlaufend weiter. Funktionale Erweiterungen sind zulässig. Eine Einschränkung des vereinbarten Leistungsumfangs während der laufenden Vertragsperiode erfolgt nicht; Abschnitt 12 bleibt unberührt.
2.5 Anwendungen oder Funktionen, die als „in Entwicklung" gekennzeichnet sind, werden ohne Zusicherung einer bestimmten Beschaffenheit und ohne Verfügbarkeitszusage bereitgestellt.
3.1 Die Darstellung von Paketen und Anwendungen stellt kein bindendes Angebot dar.
3.2 Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines von Improwe Systems oder ihrem Vertriebspartner unterbreiteten Angebots oder durch Buchung im System und deren Bestätigung.
3.3 Preise werden individuell vereinbart. Eine allgemein veröffentlichte Preisliste besteht nicht.
Dieser Abschnitt beschreibt das Modell, das im System hinterlegt ist.
4.1 Pakete. Ein Paket bündelt Anwendungen und Mengen zu einem Gesamtpreis. Zu einem Zeitpunkt läuft je Kunde genau ein Paket.
4.2 Mengen. Je Position kann eine Menge vereinbart sein — etwa Zugänge je Anwendung, Autoren, Verfahren oder Objekte. Ist keine Menge vereinbart, ist die Position unbegrenzt. Eine Menge von null bedeutet, dass die Position nicht freigegeben ist.
4.3 Erreichen einer Menge. Ist eine vereinbarte Menge ausgeschöpft, wird der weitere Vorgang abgelehnt. Die Ablehnung nennt die erreichte Grenze und den Weg zur Erweiterung. Ein stillschweigendes Überschreiten findet nicht statt.
4.4 Erweiterungen. Der Kunde kann vereinbarte Mengen jederzeit erweitern. Die Erweiterung wird taggenau anteilig bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode berechnet. Das Ende der Vertragsperiode verschiebt sich dadurch nicht; andernfalls entstünden über das Jahr verteilt mehrere Verlängerungstermine.
4.5 Wirkung der Erweiterung. Eine Erweiterung erhöht das bestehende Kontingent. Sie tritt mit der Buchung in Kraft.
4.6 Fortbestand. Erweiterungen gelten für die Dauer der Vertragsperiode und verlängern sich mit dieser, sofern nicht anders vereinbart.
5.1 Aufstufung. Der Wechsel in ein Paket mit größerem Umfang ist jederzeit möglich und wird sofort wirksam.
5.2 Abstufung. Der Wechsel in ein Paket mit geringerem Umfang ist nur zum Ende der laufenden Vertragsperiode möglich.
5.3 Voraussetzung der Abstufung. Eine Abstufung setzt voraus, dass die tatsächliche Nutzung die Mengen des Zielpakets nicht übersteigt. Übersteigt sie diese, weist das System den Wechsel zurück und benennt je Position, um wie viel zu reduzieren ist. Der Kunde nimmt die Reduzierung selbst vor. Improwe Systems entzieht keine Zugänge von sich aus.
5.4 Entfallende Anwendungen. Enthält das Zielpaket eine bisher genutzte Anwendung nicht mehr, enden die zugehörigen Zugänge mit dem Wechsel. Der Kunde wird darauf vor dem Wechsel hingewiesen.
5.5 Die im laufenden Zeitraum vereinbarten Mengen gelten für die gesamte Vertragsperiode. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung bei Minderabnahme besteht nicht.
6.1 Laufzeit. Die Vertragsperiode beträgt je nach Vereinbarung einen Monat oder ein Jahr. Sie beginnt mit der Buchung und endet taggenau am Tag vor dem entsprechenden Datum der Folgeperiode.
6.2 Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Vertragsperiode, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Vor Beginn der Kündigungsfrist erhält der Kunde einen Hinweis.
6.3 Kündigungsfrist. Die Kündigung ist zum Ende der Vertragsperiode möglich. Die Frist beträgt 30 Tage zum Ende der Vertragsperiode, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.4 Form. Die Kündigung bedarf der Textform. Eine Kündigung über die dafür vorgesehene Funktion im System genügt.
6.5 Wirkung. Mit Ablauf der Vertragsperiode enden die Zugänge zu den Anwendungen. Zur Rückgabe und Löschung von Daten gilt Abschnitt 10.
6.6 Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Improwe Systems insbesondere vor bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen mit einem nicht unerheblichen Betrag oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen.
7.1 Rechnungsstellung. Der Paketpreis wird als eine Position ausgewiesen. Ein gewährter Rabatt aufgrund eines Aktionscodes erscheint als eigene, gesondert ausgewiesene Position — je nach Vereinbarung als Betrag oder als Prozentsatz.
7.2 Erweiterungen werden gesondert in Rechnung gestellt, taggenau anteilig nach Abschnitt 4.4.
7.3 Fälligkeit. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
7.4 Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.5 Preisanpassung. Improwe Systems kann die Preise zum Beginn einer neuen Vertragsperiode anpassen. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor Beginn der neuen Vertragsperiode in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen, auch wenn die Frist nach 6.3 bereits abgelaufen ist.
7.6 Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8.1 Eigene Inhalte. Inhalte, die der Kunde selbst erstellt, bleiben sein Eigentum. Improwe Systems erhält daran nur die zur Erbringung der Leistung erforderlichen Nutzungsrechte.
8.2 Inhalte-Pakete Dritter. Werden über die Plattform Inhalte-Pakete der Improwe Consulting GmbH oder anderer Anbieter bezogen, gilt: Das Eigentum verbleibt beim Anbieter des Inhalts. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Bezugs. Mit Ende des Bezugs endet das Nutzungsrecht.
8.3 Abrechnung. Der Bezug von Inhalte-Paketen wird zentral über die Plattform abgerechnet. Der Anbieter des Inhalts erhält eine Beteiligung. Ein weiteres Zahlungsverhältnis zwischen Kunde und Inhalte-Anbieter entsteht dadurch nicht.
8.4 Verantwortung für eingestellte Inhalte. Für Inhalte, die der Kunde oder dessen Nutzer einstellen, ist der Kunde verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.
9.1 Improwe Systems erbringt die Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesagt, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist.
9.2 Wartung. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und angekündigt.
9.3 Zeiten, in denen die Leistung aus Gründen nicht verfügbar ist, die Improwe Systems nicht zu vertreten hat — insbesondere Störungen bei Vorleistern, höhere Gewalt, Angriffe Dritter —, gelten nicht als Nichtverfügbarkeit im Sinne einer vereinbarten Zusage.
10.1 Rollen. Soweit der Kunde personenbezogene Daten in den Anwendungen verarbeitet, ist er Verantwortlicher und Improwe Systems Auftragsverarbeiterin. Grundlage ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Weisungen zur Verarbeitung erteilt der Kunde.
10.2 Für die eigenen Zwecke von Improwe Systems — Vertragsabwicklung, Abrechnung, Betrieb der Website — ist Improwe Systems Verantwortliche. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
10.3 Rückgabe. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit über die dafür vorgesehenen Funktionen exportieren. Nach Vertragsende steht ihm hierfür eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung.
10.4 Löschung. Nach Ablauf der Frist nach 10.3 werden die Daten des Kunden gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Rechnungen und die zu ihrer Aufbewahrung erforderlichen Angaben bleiben für die Dauer der gesetzlichen Fristen erhalten; ihre Verknüpfung zu einzelnen Personen wird aufgehoben.
10.5 Beendigung durch den Kunden gegenüber seinen eigenen Betroffenen. Verwaltet der Kunde in den Anwendungen Daten seiner Beschäftigten oder Kunden, obliegt ihm die Entscheidung über deren Aufbewahrung und Löschung. Improwe Systems handelt insoweit ausschließlich auf seine Weisung.
10.6 Anonymisierte Auswertungsdaten. Improwe Systems kann Nutzungs- und Bewegungsdaten in anonymisierter Form über das Vertragsende hinaus zur Verbesserung und Weiterentwicklung des workspace verwenden. Anonymisierung im Sinne dieser Bestimmung setzt voraus, dass ein Rückschluss auf einzelne Personen weder durch Improwe Systems noch durch Dritte mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Daten, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden nach 10.4 gelöscht.
11.1 Improwe Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Improwe Systems nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Die Haftung nach 11.2 ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung.
11.4 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
11.5 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
12.1 Improwe Systems kann diese Bedingungen mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragsperiode ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung der Leistung erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
12.2 Die Änderung wird dem Kunden mindestens acht Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Improwe Systems GmbH, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
13.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Dieser Text wird bei jedem Aufruf aus Improwe Systems gelesen. Er ist die Fassung, der in der Anwendung zugestimmt wird — eine Abschrift auf dieser Seite gibt es bewusst nicht.